Das Amt Lauterstein im Erzgebirge

 

Das Amt Lauterstein hat für unsere Familie besondere Bedeutung, beginnt doch in diesem alten sächsische Amt mit dem Amtsfronknecht und späteren Amtsfron Hans Küttler und dem lautersteinischen Landknecht Christoph Küttler unsere Familiengeschichte. Deshalb sollen hier die wichtigsten Grunddaten über dieses alte sächsische Amt aufgeschrieben werden. Meine Hauptquelle dafür sind zum einen das Buch von Carl Wilhelm Hering: Geschichte des Sächsischen Hochlandes mit besonderer Beziehung auf das Amt Lautersten und die angrenzenden Städte, Schlösser und Rittergüter. Leipzig 1828, Verlag von Johann Ambrosius Barth[1]. und zum anderen verschiedene Beschreibungen von Kirchspielen dieser Region in der Neuen Sächsischen Kirchengalerie, Band Marienberg.

Das Amt Lauterstein trägt seinen Namen nach der im 12. Jhd. errichteten Burg Lauterstein. Diese Burg behörte zu den Anlagen, die zum Schutz der seinerzeit beginnenden Besiedlung des Erzgebirges und der dortigen Straßen nach Böhmen errichtet worden sind. C. W. Hering schreibt dazu: „Waldstraßen waren nun stets und zumal in den früheren Zeiten, anlockend für Räuber jeder Art, und das Anlegen von Burgen und Schlössern ging daraus hervor. Sie wurden teils auf Veranlass und der Landesherren, teils unter dem Vorwande erbaut, die Gegend und besonders den Reisenden und Handel Treibenden Schutz zu gewähren, wogegen diese eine Abgabe entrichten mussten, und dafür sich von dem Schlossherrn durch seine Knappen geleitet sahen. Diese Schlossherrn und Schlossvoigte wurden sehr oft nichts andres als Räuberanführer, welche durch ihre eignen Leute die Reisenden berauben ließen, oder wenigstens nötigten, ein hohe Geleitgeld ihnen zu entrichten, wenn sie nicht Leben und Habe hingeben wollten.

Sobald nun die Straße über Zschopau und Zöblitz hergestellt war und öfterer bereist wurde, so zeigte sich nun auch die Errichtung von Burgen als nötig und vorteilhaft. Es wurde ein Schloss in Zschopau errichtet, und nun auch weiter oben an der neuen Straße, und auch in einiger Entfernung davon, um das Raubwesen desto versteckter zu treiben, bald mehr als Eine Burg angelegt, zuerst auf dem Dorfe Unterlauterbach, dann auf dem Burgberg bei Zöblitz, hierauf auf dem alten Lauterstein, dann tiefer hinein ein Schloss im Kriegwalde, und endlich das Schloss Lauterstein, so wie bis auf diese Zeit die Errichtung von Rauenstein zurückzuführen sein mag.“ An die erste Burg in Lauterbach (die Lauterburg) erinnert noch ein Bauerngut, das auf einem Platz steht, die den Namen „Burgstätte“ trägt. Von der ehemaligen Burg auf dem (Berg) Lauterstein existierten 1827 nur noch Spuren des Burggrabens und einige „am jähen Abhange liegenden“ Mauersteine. Diese zweite Burg wurde schon „Lauterstein“ genannt, weil sie als eine feste Burg aus Steinen gebaut worden war.[2]

Mit dem Schloss und Gebiet Lauterstein wurden die Grafen, später Burggrafen von Leisnig, entweder durch Heinrich I. oder dem Markgraf von Meißen, als Belohnung für ihre treuen Dienste im Kampf gegen den Böhmenherzog Boleslav belehnt. Diese ließen die Burg von Vögten verwalten und sorgten zudem dafür, dass sich in der dortigen Wildnis Leisniger Untertanen ansiedelten.

Das Räuberunwesen nahm in den Regierungsjahren von Heinrich dem Erlauchten und nach dessen Tod im Jahr 1288 überhand, dass Abhilfe geschaffen werden musste. Auf einer von Friedrich Tutta 1289 einberufenen Beratung, an der die Herrn von Wolkenstein und der Burggraf von Leisnig teilnahmen, wurden Gegenmaßnahmen  gegen die Raubritter beschlossen und für jeden Bezirk im Lande Einer von den Grafen und Rittern mit entsprechenden Vollmachten für die Durchführung der beschlossnen Maßnahmen versehen. Bald darauf dürfte dem Unwesen des Vogtes der Burg Lauterstein ein End bereitet und das Schloss auf dem (alten) Lauterstein zerstört worden sein. Als neuer Vogt wurde 1323 ein Ritter von Berbisdorf eingesetzt. Ein Nachkomme dieser Familie, die durch den Bergbau in Freiberg sehr reich geworden war, der Freiberger Bürger Kaspar von Berbisdorf erwarb 1433 das Lautersteiner Gebiet samt Schloss zum „erb- und eigenthümlichen Besitzthum“. Das Schloss war an anderer Stelle neu aufgebaut und stand dort bis zu seiner Zerstörung (s.u.) im Dreißigjährigen Krieg 1639 (s. hierzu Fußnote 2).

Zusammengefasst ergibt sich für das Amt Lauterberg folgende Zeittafel:

vor/um 1200 Errichtung der Burg Lauterstein im Zuge der Besiedlung des oberen Erzgebirges.

1304 erste urkundliche Erwähnung, die Burg ist im Besitz von „Johannis in Lutirstein“ aus der reichsministerialischen Familie von Erdmannsdorf. Später geht die Burg in den Besitz der Reichsministerialen von Schellenberg, die auch die nördlich angrenzende gleichnamige Herrschaft später Augustusburg) innehatten.

1323 Lauterstein wird nach längeren Fehden in den Machbereich des Markgrafen von Meißen, Burg und Herrschaft Lauterstein wird a die Burggrafen von Altenburg und Leisnig verlehnt.

1433 Otto und Albrecht von Leisnig verpfänden Schloss Lauterstein mit allen dazu gehörenden Dörfern

1434 Verkauf von Schloss und Herrschaft Lauterstein an den Freiberger Bürger und Besitzer des Rittergutes Saida, Kaspar von Berbisdorf, dieser wird mit der Herrschaft Lauterstein im selben Jahr vom Kurfürsten belehnt;

Ausbau der Burg Lauterstein zu einem Schloss.

1497 Teilung der Herrschaft Lauterstein durch Bastian und Melchior von Berbisdorf in Ober- und Unterlauterstein.

Trennung des Schlosses durch eine Mauer („Schiedsmauer“) mit getrennten Eingängen – Obertor und Niedertor.

1530 (7. Februar) Schlossbrand, der 90 jährige Georg von Berbisdorf kommt bei einem Rettungsversuch ums Leben. Wiederaufbau des Schlosses Lauterstein.

 

Amt Lauterstein

1556 (29. September) Kurfürst August kauft des Schlosses und der Herrschaft Lauterstein (Zwangsverkauf) für 107.784 fl. (Gulden). Errichtung des Amtes Lauterstein, das Schloss wird Sitz des Amtsschössers → Kaufbrief

1560 (8. September) Übernahme der alten Rechte und Pflichten der Erbeinwohner hinsichtlich der Nutzung von Holz und der Jagdfronen → Churfürst Augusts Holzordnung

1539 (14. März) Schloss Lauterstein wird von drei schwedischen Soldaten angezündet, der Schösser und das Amtspersonal sind zuvor nach Marienberg geflüchtet. Das Schloss wird nicht wieder aufgebaut und verfällt zur Ruine. → Bericht

1539 Marienburg Sitz des Amtes Lauterstein

1608 (26. Januar der Amtmann Heinrich von Schönberg erlässt eine Gesindeordnung „wie es mit dem Lohne gehalten werden soll“ →

1629 Federzeichnung von Schloss Lauterstein nach W. Dillich: Auf dieser Zeichnung erkennt man zwei mehrstöckige Gebäudeflügel, die einen kleinen Hof mit dem Bergfried östlich und westlich begrenzen. Unterhalb der bebauten Fläche umschließen Zwingermauern die Felsklippe. Am Fuße der Burg sind östlich wie westlich 8 jenseits der Pockau, mit dem Ostufer durch eine Brücke verbunden) Häuser zu sehen, die zur Burg gehört haben dürften.

1684 Stadtbrand in Marienberg, das kurfürstliche Amtshaus wird vernichtet. Der Amtssitz wird nach Zöblitz verlegt.

1697 Amtssitz für zwei Jahr wieder in Marienberg, danach von 1699 bis 1752 Amtssitz in Olbernhau.

1700 im Amt Lauterstein leben 13 Orten 2.904 Einwohner. → Übersicht

1752 Rückverlegung des Amtssitzes nach Zöblitz in ein dort von der Kommune angekauftes und entsprechend hergerichtetes Bürgerhaus am Markt.

1826 Beschreibung der Ruine Lauterstein durch C. W. Pfennig: „Erhalten hat sich bis heute lediglich der offenbar nur wenig verkürzte Bergfried, ein Rundturm von knapp 9m äußerem Durchmesser, mit 3m starken Mauern sowie einem Zugang mit rundbogigem Abschluss in etwa 6m Höhe über dem Niveau des ehemaligen Burghofes, und vom Westflügel Reste der Grundmauern sowie des ehemaligen Viereckigen (quadratischen) Nordturmes von 6x6m Ausmaßen.“

1834 das Amt Lauterstein hat eine Größe von 3.946 Quadratmeilen und 17.064 Einwohnern in 2.219 Häusern; zu dem Amt gehören 1 Stadt und 31 Dörfer, davon 13⅔ Amtsdörfer, die anderen zu 11 Rittergütern gehörig.

  1. die Stadt Zöblitz
  2. die Amtsdörfer (in Klammern die Einwohnerzahlen.) Pobershau, (1250), Rittersberg (180), Niederlauterstein mit dem Gut Neudeck und dem Schweizervorwerke (520),

Lauta (420), Pockau (600), Görsdorf (460) Blumenau (380), Sorgau (400), Ansprung (630), Seifenbach (700 in zwei Gemeinden), Hirschberg (100)

  1. die Rittergüter Rübenau (1160), Ober- und Niedernanatzschkau (310),Einsiedel mit dem Hofe und dem Sensenhammer (300), Rotenthal (450), Grünthal (170), Olbernhau (2600), Wernsdorf (280) mit Nieder- und Neuhaselbach (380), Forchheim (1220) mit Oberhaselbach (280), Seida 1460), bestehend aus Ober-, Mittel- und Niedersaida, Lippersdorf (940).

( Die im Gebiet des Amtes Lauterstein liegende Stadt Marienberg, die zeitweise Sitz des Amtes war, gehörte als Stadt mit besonderen Rechten nicht zum Amt)

2.2.1832 Städteverordnung, 7.11.1838 Landgemeindeordnung, 1856 treten an die Stelle der Ämter Amtshauptmannschaften, 1865 ist das ehemalige Amt Lauterstein Teil der Amtshauptmannschaft Marienberg.

17.3.1832 Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen, 1833 Beginn der Ablösung der Jagdfronen, 1846 Beginn der Ablösung von Lehnsgeldverpflichtungen, bis 1859 sind alle Reste feudaler Lasten zur Ablösung zu bringen.

Der Bergbau in Sachen gehörte zu den Vorrechten des Kurfürsten, ohne seine Zustimmung durfte ein Bergwerk nicht betrieben werden. Die adligen Grundherren im Erzgebirge missachteten zunehmend dieses kurfürstliche Recht und richteten eigene Bergwerke und Schmelzhütten ein. Gegen dieses Vorgehen erließ der Kurfürst August im Jahr 1556 eine „Verordnung an den Bergmeister zu Marienberg die Aufrechterhaltung der landesherrlichen Vorrechte in Hinsicht des Bergbaus gegen die Anmaßungen der adligen Grundbesitzer betreffend, vom Jahr 1556“. Die betroffenen Grundbesitzer verfügten ihrerseits aber über die Wälder, ohne deren Holz der Bergbau nicht zu betreiben war. Der Kurfürst zwang deshalb 1559 die Familien von Berbisdorf und von Schönburg, ihre Besitzungen Lauterstein bzw. Hartenstein an den Staat zu verkaufen und ließ diese in besondere Ämter umwandeln. Ab 1559 war damit die ehemalige Herrschaft Lauterstein ein kurfürstliches Amt und das Schloß Lauterstein ein kurfürstliches Schloß.

An der Spitze des Amtes stand ein meist dem Adel angehöriger Amtmann, er vertat den Kurfürsten in der Öffentlichkeit in allen Rechtsangelegenheiten. Die eigentliche Verwaltung des Amtes lag in den Händen des Amtsschösser[3], dieser war ein Justizbeamter, der zugleich für das Rent- und Steuerwesen zuständig war; erst 1786 erfolgte eine Trennung von Justiz- und Rentamt. Erster kurfürstlicher Amtmann war Christoph von Berbisdorf auf Oberforchheim, Kurfürstl. Sächs. Kammerrat, gest. 1594. Ihm folgten Christoph von Schönberg bis 1608, Caspar von Berbisdorf und Hans von Berbisdorf bis 1621, Wolf-Christoph von Schönberg bis1634, Georg Friedrich von Schönberg bis 1650, Nicolaus von Schönberg bis 1659, Herrmann von Wolframsdorf bis 1661, Heinrich Hildebrand von Einsiedel bis 1663 und George Carl von Carlowitz (ab 1678 mit seinem Sohn Hanns Carl von Carlowitz) bis 1702; dann wurde das Amt an Carl Gottlob von Leubnitz verpachtet. Erster Amtsschösser des Amtes Lauterstein wurde Johann Heinze aus Chemnitz. Die Ämter Lauterstein und Wolkenstein wurden immer in Personalunion von einem Amtmann vertreten, dessen ständiger Sitz war das Schloss Wolkenstein. Auf dem Schloss Lauterstein hatte bis zu dessen Zerstörung der Amtsschösser von Lauterstein mit seinen Bediensteten seinen Sitz

Neben dem Amtsschösser war auch der ihm direkt unterstehende Amtsfron ein kurfürstlicher Beamter. Eine umfassende Beschreibung der Stellung und der Aufgaben des Amtsfrones in dem Fronsystem habe ich bisher in der Literatur nicht gefunden. Er war in das Justizgeschehen eingebunden und hatte sicherlich zusammen mit den Amtsfron- und Landknechten sowohl für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung in ihrem Amtsbezirk als auch für die Erfüllung der vielfältigen Frondienste durch die Fronpflichtigen (den sogen. Frohnen) zu sorgen (s. dazu Abschnitt „Über Fron- und Stadtknechte“). In der Zeit, in der unser Vorfahr Hans Küttler dort tätig war, war folgende Männer das Amt des Amtsschössers übertragen: 1614 -1625 Valentin Richter, vorher Amtsschreiber in Torgau, 1625 -1626 Andreas Peyler, vorher Amtsschösser zu Wolkenstein, 1626 – 1630 Damian Müller von Berneck, 1630 -1643 Christian Personen, vorher Amtsschreiber in Colditz; 1643 – 1662  Cornelius Richter aus Marienberg, 1662 – 1678 Johann David Pietsch und 1678 – 1697 Johann Valerian Fischer (von Fischer), vorher Regierungssekretär in Dresden.

Zu dem Amt Lauterstein gehörten 1700 lt. C. W. Hering folgende Dörfer:

Orte Hufen Zahl der Personen

1700

Zahl der Personen

1826

Zöblitz   19¾              526          1143
Ansprung   23⅛             339            568
Grundau      1               29              57
Blumenau    10             196            305
Sorgau mit

Nennigmühle

   16             183            348
Görsdorf   17⅜             243            409
Pockau   17¼             239            479
Laute   13⅜               59            261
Lauterbach   38⅛             477           1093
Rittersberg mit

Karnmühle

    1               59             190
Pobershau    7              363              388
Einsiedel     ½                19                70
Neuwernsdorf    4              172              382
 

Personen insges.

 

2904

 

5693

 

Die 2904 im Jahr 1700 gezählten Personen waren

„ 616 Männer,
611 Weiber,
1553 Unverheiratete und Kinder,
124 Dienstboten.“

Nach 1700 kamen noch sechs Orte mit zusammen 6604 Einwohnern dazu:

Niederlauterstein (465E.), Rauschenbach (48), Kupferhammer (6), Obernatzung (20), Neusorge mit Drachenwald (19) und Rothenthal (353).

Die Rechte und Pflichten, die Fronen, der Bewohner der zur Herrschaft Lauterstein gehörenden Ortschaften sind in den alten Urkunden im Einzelnen beschrieben, eine zusammenfassende, veröffentlichte Darstellung hierzu habe ich bisher aber nicht finden können, jedoch sind dem Kaufvertrag von 1559 (s. Anlage) und den späteren Urkunden über die Ablösung der Fronleistungen einige Hinweise zu entnehmen. Hierauf Bezug nehmend werden in der Neuen Sächsischen Kirchengalerie (Band Ephorie Marienberg) auf Seite 783 und an anderen Stellen folgende Beschreibung der Frondienste gegeben:

„Die Pflichten der Bewohner bestanden in der Hauptsache in Frondiensten, die sie in der Feldarbeit, bei Jagden und beim Fischfang zu leisten hatten. Es werden Pferde- und Handfrondienste genannt. Als Frauenfrondienste wird Schafscheren, Krautstecken, Flachsarbeit aufgezählt. Einzelne Personen waren zu besonderen Leistungen verpflichtet. So musste der Richter zu Aschbergk (Ansprung), der Müller zu Pockau, Blumenau, Olbernhau und Aschbergk jährlich einen Hund großziehen, der Müller zu Blumenau bei Jagden für 15 Hunde Futter kostenlos bereithalten.“.

Die Frondienste waren dem Amt als solchem („öffentliche Dienstleistungenen“) aber auch auf den Grundbesitz bezogen zu erbringen, neben den Baufronen, den Arbeitsleistungen, der Wahrnehmung von Polizei- und Gerichtsfronen mussten auch Abgaben in Form von Geld oder/und Naturalien geleistet werden. In dem zum Amt Lauterstein gehörenden Ort Lippersdorf musste z.B. pro Hufe Nutzfläche im Jahr 1497 „zu Walp. u. Michaelis je 10 alte Pfg., 3 Gr. und zu Michaelis 1,5 Scheffel Korn, 1,5 Sch. Hafer, 2 Sch. Weißhafer und 1 Huhn abgegeben werden“. Im Jahr 1559 wurden außerdem folgende Dienste für das Amt genannt:“1 Tag ackern, 1 Heufuhr vf. die Forberg (das spätere Rittergut) wohin man es bedarf, 1 Tag kornschneiden, 1 Tag haberlaufen aufheben und einführen, 1 Tag grashauen, dür machen u. einführen, 1 Tag stauden oder holzmachen“ (H.St.A. Loc. 7366, zit. nach Neue Kirchengalerie Bd. Ephorie Marienberg S.490).

Für die Fronarbeit wurde ein mäßiger Lohn gezahlt, so erhielt ein Handarbeiter im 18. Jhd. 1 ½ Pf., ein Sämann 6Pf., ein Spinner pro Stück 2 gr., ein Hundführer bei großer Jagd 5 gr.3Pf.

Die Rechte der Fronpflichtigen bestanden in erster Linie in Hutungs- und Holzrechten. Die Einzelheiten hierzu waren in der „Churfürst Augusts Holzordnung vom Jahre 1560“ festgelegt. In dieser Ordnung ist orts- und personenbezogen festgelegt, wem welche Menge Holz zusteht. Das Holz durfte nicht selbst geschlagen werden, das war vielmehr Aufgabe der „gechworenen Holzschläger“, die dafür einen Lohn von den Holzberechtigten zu zahlen war (für eine Clafter hartes Holz 20 Pfennige, für eine Clafter weiches Holz 18 Pfennige, für Schock gebundt Reißholz acht Pfennige und nach Befinden auch mehr, wenn es dafür nicht geschnitten, geschlagen und gebunden werden könne“; „damit die geschworenen Holzhauer desto fleißiger das Holz schneiden und in Gebunde binden, so soll jedem jährlich ein Schock zu Lohne ausen Ambte entrichtet werden“.) Bei den Holzberechtigten wird zwischen „Erbeinwohnern“ und „Eingebeudern“ hinsichtlich des Holzes zwischen Feuerholz, Brau(Breu)holz, Kaufholz und Bauholz unterschieden, nur das sogen. Kaufholz musste von den Berechtigten bezahlt werden, der Preis dafür lag aber deutlich unter dem Preis des „nach Böhmen „ verkauften Holzes.

Die Ortschaften und deren Bewohner, für die die Holzordnung galt, sowie die Menge des ihnen zustehenden „Freyholz und Kaufholz“, sind namentlich aufgeführt. Zum Beispiel Zöblitz: Dort leben 1560[4] 29 „alten Erbeinwohner“, von denen 11 eine Hufe Land, die anderen als „Gärtner“ eine Viertelhufe oder wenige besaßen, sie erhielten in der Regel „4 schragen feuerholz, 3 schragen Breuholz und 4 schragen kaufholz“, und 52 „Eingebeuder und kleine Häußler“, von diesen erhielten 20 schon 30 Jahre hier ansässige neben Feuerholz (meist„4 schragen“) auch „Breuholz“, („weil das Brauen bey diesen auch steiget fället, So soll es des Breuholzes halben mit Ihnen auch gehalten werden, wie mit den obbemelten alten Erbeinwohnern“), alle anderen, „welche in neulichen Jahren erbauet und nicht zu breuen befugt“ (insges. 32), standen drey Schragen Kaufholz zu erhaltung Ihrer Nahrung“ zu. Der Pfarrer erhielt acht, der Schulmeister vier Schragen Freiholz. Insgesamt bekamen die Einwohner von Zöblitz 214 Schragen Freiholz und 333 Schragen Kaufholz.

Für die Handwerker im Amt Lauterstein, „welche sich von Ihrer Hand=Arbeit ernehren und kandeln, schüßeln, teller, schöffel=thrusen, schauffeln, Brechen, Rollen, Siebe, Wasserkannen und drgleichen Hölzern gefäß auch Sieben Leufte ufn kauf machen“, sowie für Becker, Fleischer, Wagner und Stellmacher, Grob- und Kleinschmiede galten spezielle Zusatzregelungen.

Eine weitere Sonderregelung galt für die „Ambts=Unterthanen, auch denen ufm Mariaberge“ bzgl. Bau- und anderem Holz, und die in der Holzordnung genannten Personen erhielten zusätzlich zu dem Frei-, Brau- und Kaufholz bei Bedarf auch kostenloses Bau- und Schindelholz, alle anderen sollten solches „bedürftig bezahlen.

Von den besonderen persönlichen Pflichten gegenüber ihren Herren wurden die Untertanen erst im Zuge der allgemeinen Reformen in Sachsen in den dreißiger Jahren des 19.Jhd. entbunden, mit den Pflichten entfielen allerdings auch die besonderen Rechte, was bezüglich des Holzrechtes vielerorts auf Widerspruch stieß. Am 13.Oktober 1843 verordnete das Königl. Finanzministerium die Ablösung des Freiholzes, erst 1851 verstand sich der letzte Zöblitzer zu dieser Ablösung.

 

Anhang:

Zum Schloss Lauterstein:

Von dem Schloss Lauterstein vor seiner Zerstörung existiert die vorstehend abgebildete Federzeichnung von W. Dilich. Auf dieser Zeichnung erkennt man zwei mehrstöckige Gebäudeflügel, die einen kleinen Hof mit dem Bergfried östlich und westlich begrenzen. Unterhalb der bebauten Fläche umschließen Zwingermauern die Felsklippe. Am Fuße der Burg sind östlich wie westlich 8 jenseits der Pockau, mit dem Ostufer durch eine Brücke verbunden) Häuser zu sehen, die zur Burg gehört haben dürften. Der schlossartige Ausbau der alten Burg erfolgte nach dem Kauf der Herrschaft Lauterstein durch die Familie von Berbisdorf und der Teilung der Herrschaft in Ober- und Niederlauterstein 1497.

Das Schloss ist zweimal abgebrannt: 1530 und 1639, nach dem zweiten Brand ist es nicht wieder aufgebaut worden. Erhalten hat sich bis heute lediglich der offenbar nur wenig verkürzte Bergfried, ein Rundturm von knapp 9m äußerem Durchmesser, mit 3m starken Mauern sowie einem Zugang mit rundbogigem Abschluss in etwa 6m Höhe über dem Niveau des ehemaligen Burghofes, und vom Westflügel Reste der Grundmauern sowie des ehemaligen Viereckigen (quadratischen) Nordturmes von 6x6m Ausmaßen.

Im zweiten Teil der Geschichte des Sächsischen Hochlandes von C. W. Hering (Annalen) steht folgender Kurzbericht über die Feuersbrunst des Jahres 1530:

„1530. Am 7. Februar kam im Schlosse Lauterstein Feuer aus, Georg von Berbisdorf, ein Greis von 90 Jahren, lag von der Gicht seit Jahren schon zusammengekrümmt auf seinem Lager und weil das Hinabtragen des für jede Berührung so empfindlichen Greises auf den steilen Wendeltreppen höchst schwierig war, so beschloß man, ihn in Betten, wohl verwahrt, durch das Feuer sanft herabzulassen, Es geschah, aber in der Verwirrung der Angst hatte man die Tücher nicht fest genug an die Seile gebunden, woran man ihn herabließ. Es lösten sich die Knoten und der Greis stürzte hinab und wurde zerschmettert.“

Über den zweiten Brand 1639 findet sich im ersten Band des Werkes von C. W. Pfennig nur folgende kurze Notiz:

„Einige Tage rasteten die Schweden bey Chemnitz und wichen vor den nachrückenden kaiserlich=sächsischen Truppen nach Hohnstein, wo es bey Lungwitz zu einem Treffen kam, welches leider höchst unglücklich für die vaterländischen Truppen ausfiel und diese Armee fast ganz auflöste, worauf Chemnitz auf ein ganzes Jahr wieder von den Schweden behauptet und das ganze Hochgebirge vom General Banner seinen Generalen in bestimmten Bezirken zur Brandschatzung angewiesen wurde. Alles, was flüchten konnte, floh schon im Februar in die Städte Freyberg, Marienberg Annaberg; die Landgeistlichen schafften ihre Frauen und Kinder wenigstens dahin in Sicherheit und warteten für ihre Person den Augenblick des wirklichen Einbruchs der Feinde ab, um mit dem Rest ihrer Kirchkinder in die Wälder zu fliehen. Die Nähe der großen Wälder und Felsenschlüchte ist für das Gebirge die Rettung aus tausend Gefahren des Todes gewesen, dieser Erleichterung einer schnellen und sicheren Flucht ist es einzig zuzuschreiben, dass die Geschichte dieses unmenschlichen Krieges – doch ist wohl der Krieg überhaupt etwas Menschliches? – aus dem Hochlande von Brandstätten und Verwüstungen, von Hunger und Elend, ach ! wie so viel, aber von persönlichen Misshandlungen und Ermordungen im Verhältnis gegen niederländische Gegenden nur wenig, aber noch immer Trauriges genug zu berichten hat, weil zuweilen doch die Orte überrascht, oder auch die Bewohner im Vertrauen auf einen ihnen verheißenen Schutz zum Bleiben verführet wurden.

Vom Februar an streiften schwedische Banden in größerer und kleinerer Zahl ganz auf dieselbe Weise, wie wir es in der Kosakenzeit erlebten, im Gebirge umher und rächten sich gewöhnlich durch Brandstiftungen für den Ärger, die Wohnungen verlassen und ausgeräumt zu finden. Nur drei schwedische Reiter waren es, die am 14. März (1639) das Schloss Lauterstein, aus welchem sich der daselbst seinen Sitz habende damalige Amtsschösser Person nach Marienburg geflüchtet hatte, anzündeten und dieß sehr ansehnliche Schloss si weit in einen Schutthaufen verwandelten, als dies bey den hohen und festen Mauern möglich war, deren Ruinen uns in das Andenken rufen, da ein andres Schloß nicht wieder erbautt, sondern de Sitz des Amtes erst nach Marienburg, dann nach Olbernhau  und endlich nach Zöblitz verlegt worden ist.“

schlossruine-lauterstein-historisch

 

Aus den Annalen des Sächsischen Hochlandes sind noch folgende Ereignisse von Interesse:

„1597: An einem Sonnabende Abend zwischen 6 – 7 Uhr (der Tag ist in den Mscpt. Nicht angegeben) wurde der Amtsfrohn des Amtes Lauterstein, Hans Löffler, auf freyer Straße nicht weit von dem Freyberger Thore vor Marienberg erstochen. An Mordtaten aus Rache, im Jähzorn, im Trunke verübt blieb dieser Zeitraum immer reich.“

„1608: Unterm 26. Jan. wurde vom Oberhauptmann, Heinrich von Schönberg, eine Gesindeordnung herausgegeben, wie es mit dem Lohne gehalten werden sollte. Nach ihr erhalten:

  • ein Großknecht   5 Thlr., 18 Ellen Leinwand, 2 Paar Schuhe u. 1 Paar Stiefel für 18Gr.
  • ein Mittelknecht  2 Gld., 12 Ellen Leinwand, 2 Paar Schuhe u. 1 Paar Stiefel für 15 Gr.
  • eine Großmagd   36 Gr., 15 Ellen Leinwand, 2 Paar Schuhe u. 1 Paar Stiefel für 12 Gr.
  • eine Mittelmagd 30 Gr., 12 Ellen Leinwand, 2 Paar Schuhe u. 1 Paar Stiefel für 10Gr.“

 

„1684: am 4ten August entstand Abends 9 Uhr in Marienberg eine Feuersbrunst, und ehe noch die Mitternachtsstunde schlug, waren 138 Häuser in der Stadt und außerhalb 9 Häuser und 9 Scheunen ergriffen, worunter sich, außer dem Rath= und Bergamtshause, auch das Amtshaus befand, worinnen der Amtsschösser von Lauterstein seit der Einäscherung des Schlosses wohnte. Unersetzlich war der Verlust, in dem das ganze Archiv verbrannte, welches sehr wichtige Documente besessen haben muß. Auch das Zschopauer Thor nebst Vorwerken und Scheunen wurde ein Raub der Flammen. D Feuer war boshaft gelegt worden. Die Stadt Regensburg sendete den Abgebrannten 303 Fl.“

Der Sitz des Amtes Lauterstein wurde nach dem Brand zuerst nach Zöblitz, dann zeitweise wieder zurück nach Marienberg und schließlich nach Olbernhau verlegt. Ab 1752 war dann wieder Zöblitz Amtssitz.

 

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Ruine Schloss Lauterstein 2005 (Aufnahme Theo Küttler)

Dokumente zu Amt Lauterstein

 

[1]  Unser Vorfahr Christian Friedrich Küttler gehörte zu den vom Verfasser namentlich genannten Subskribenten.

[2] Diese Ausführungen sind heut umstritten, s. V. Geupel: Die mittelalterlichen Burgen an der Pockau im Erzgebirge

[3] Schösser von Schoß – frühere Bezeichnung für Steuer, bes. für Vermögenssteuer – Hufenschoß, Giebelschoß

[4] Unter den namentlich genannten Einwohnern von Zöblitz befindet sich keiner mit Namen Hertwig. Die Familie des Vaters von Anna Regina Küttler, des Bürgers und Schneidermeisters Elias Hertwig, ist demnach erst später nach Zöblitz gekommen. Träger dieses Namens finden sich jedoch in Neu-Sorge (Richter und Besitzer eines Lehngutes mit “eigen Holz“ Christoph Hertwig, sowie die „Gerthner“ Georg Hertwig und Paul Hertwig)